Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Grabauswahl.
Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Nach Ablauf von 30 Jahren ist die weitere Nutzung oder erneute Belegung durch Familienangehörige nicht mehr möglich. Es darf auch keine Urne zusätzlich beigesetzt werden.
Bei der Wahlgrabstelle suchen die Angehörigen die Grabstelle selbst aus. Nach bzw. während der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. So kann die Grabstelle auch wieder neu belegt werden. In einem Wahlgab dürfen i.d.R. je Stelle ohne Wartezeit z.B. zwei Erdbestattungen und eine Urnenbeisetzung bzw. eine Erdbestattung und zwei Urnenbeisetzungen durchgeführt werden.
Seit einiger Zeit ist auf Krefelder Friedhöfen auch eine Rasen-Erdbestattung möglich. Hierbei liegt die Grabstätte (Einzelgrab) in einer Rasenfläche, sie erhält keinen Grabstein und kann auch nicht bepflanzt bzw. gepflegt werden. Selbstverständlich können auch bei dieser Bestattungsform die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen.